Hygienekonzept SV Pullach

23. Februar 2022

Hygienekonzept Spielbetrieb SV Pullach (Stand 25. Januar 2022)

(Halle der Tagesheimschulen, Wolfratshauser Straße 30)

Dieses Informationsblatt dient dazu, die Heim– und Gastmannschaften sowie Zuschauer der Handballabteilung des SV Pullach auf die Einschränkungen, die durch das Coronavirus bedingt sind, hinzuweisen.

Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und allen Beteiligten größtmöglichen Schutz zu bieten. Der Hygienebeauftragte für jedes Spiel ist der verantwortliche Heim-Trainer des SV Pullach. Dieser kann die Aufgaben an einen Dritten übertragen, der nach Einweisung die gleichen Befugnisse und Pflichten besitzt. Die Verantwortung über die Einhaltung muss durch den Trainer gewährleistet sein.

Bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen behält sich der SV Pullach vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Das Betreten des Gebäudes ist nur zulässig für Personen, die einen 2G+ Nachweis erbringen können. D.h. es ist mindestens eine doppelte Impfung bzw. der Genesenenstatus sowie ein gültiges negatives Testzertifikat (Antigen-Schnelltest max. 24h alt, PCR Test maximal 48h alt) nachzuweisen. Alternativ zum Test kann durch Zuschauer auch der Nachweis einer Auffrischungs-(Booster-)impfung erbracht werden; für alle am Spiel beteiligten Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Kampfgericht) gilt zum Schutz der anderen Beteiligten in jedem Fall das Testerfordernis. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, benötigen keinen zusätzlichen Test und sind für die Teilnahme am Spielbetrieb von dem Nachweis der Impfung bzw. Genesung befreit. Die Mannschaftsverantwortlichen können jedoch im Vorhinein vereinbaren, dass auch bei Jugendmannschaften alle Spieler/Innen einen taggleichen Test machen. Als Zuschauer benötigen Jugendliche ab 14 Jahren ebenfalls den Nachweis der Impfung/Genesung. Für Kinder unter 14 Jahre entfällt das Erfordernis der Impfung bzw. Genesung.

  1. Anreise

Heim- und Gastmannschaften oder einzelne Spieler/Innen dürfen ab Ankunft bereits die Halle betreten. Eine gemeinsame Ankunft wird empfohlen. Der Mannschaftsverantwortliche der Gastmannschaft übergibt eine Liste der am Spiel Beteiligten mit Bestätigung der Einhaltung der vorgenannten 2G+ Regelungen. Als Kontakt wird der zuständige Mannschaftsverantwortliche definiert; dieser ist auch für die Einhaltung der 2G+-Regel durch alle Mitglieder der Mannschaft, einschließlich Offizieller, verantwortlich. Ab dem Betreten der Halle ist eine FFP2 Maske verpflichtend zu tragen.

  1. Umkleidekabinen

Die jeweilige Mannschaft ist für die Säuberung der Kabine verantwortlich. Duschen ist mit jeweils 2 Personen pro Duschraum gleichzeitig unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 m möglich. Die Benutzung der Toiletten ist nur in der eigenen Kabine erlaubt. Nach Verlassen der Kabine bitte Türen offen lassen, um eine Durchlüftung zu gewährleisten. Der Kabinentrakt darf nur von aktiv am Spiel beteiligten Personen betreten werden.

Die Schiedsrichter werden in der Kabine 6 auf der linken Seite untergebracht. Die restlichen Kabinen werden den Mannschaften zugeteilt. Unbenutzte Kabinen dürfen zusätzlich zum Duschen genutzt werden. Bitte auf angemessene Lüftungszeiten achten.

  1. Zugang zum Spiel

Es ist darauf zu achten, auf allen Wegen die Abstandsregeln zu achten sowie Mund-Nase-Schutz zu tragen (vor und nach dem Spiel). Solange das Spielfeld noch belegt ist, müssen die nachfolgenden Mannschaften in den Ecken neben dem Spielfeld Platz nehmen. Sobald die vorher spielenden Mannschaften das Spielfeld komplett verlassen haben, dürfen die nächsten Mannschaften das Spielfeld betreten. Die Auswechselbänke dürfen erst nach Desinfektion genutzt werden.

Die Mannschaften betreten die Halle über den jeweiligen Turnschuhgang.

Die Desinfektion der Kabinen nach Säuberung und Verlassen durch die Mannschaften nach Spielende erfolgt durch den Hygienebeauftragten der jeweiligen Heimmannschaft.

  1. Während des Spiels

Vorbehaltlich einer anderen Einigung zwischen den Mannschaftsverantwortlichen findet ein regulärer Seitenwechsel statt.

Zur Halbzeitpause und nach Abpfiff wird der Auswechselbereich von Flaschen, Tapes, Taschentüchern und sonstigen Gegenständen von der Mannschaft, die den Bereich belegt hat, gesäubert.

Disqualifizierte Spieler nehmen auf der Tribüne mit FFP2 Maske Platz.

Bei entsprechender Witterung wird eine zusätzliche Lüftung durch Öffnen der Fenster und Türen durchgeführt. Die Lüftungsanlage läuft zusätzlich durchgehend.

  1. Zuschauer

Der 2G+ Nachweis ist bei Betreten der Halle unaufgefordert vorzulegen. Bitte ein Ausweisdokument mitführen, um ggf. die Identität zu überprüfen. Als Tests gelten: PCR (48h) und Antigen-Schnelltest (24h) mit entsprechendem Zertifikat; Selbsttests werden nicht zugelassen. Kinder unter 6 Jahren und Schüler/Innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Für Kinder unter 14 Jahren entfällt das Erfordernis einer Impfung/Genesung.

Ab Betreten der Halle gelten die bekannten Hygienemaßnahmen. Eine FFP2 Maske ist während des gesamten Aufenthalts in der Halle zu tragen.

Sitz- und Stehplätze sind frei belegbar. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören, einzuhalten.

Der Verkauf von Getränken und Snacks findet statt. Getränke werden in Flaschen, Kaffee in Papierbechern und Essen einzeln verpackt verkauft. Die Kioskspeisen und Getränke dürfen nur am Platz oder im Freien konsumiert werden.

Folgende Personen (Aktive und Zuschauer) haben keinen Zutritt zur Halle:

Personen, die

… positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.

… einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

… unter mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere) leiden.

Wir freuen uns mit allen Aktiven und Zuschauern auf spannende Spiele mit fairer Unterstützung durch die Zuschauer.

Gefällt dir!!!

Facebook Pagelike Widget